

Ich werde mich auch nicht auf Elfenmasse reduzieren, ich werde immer eine kleine Pummelfee bleiben, aber eine die sich wohl fühlt.

vielen Dank für Ihre E-Mail.
Der H&M-Konzern vertreibt seine Produkte unter
verschiedenen bekannten Marken wie z.B. H&M,
Divided, L.O.G.G. etc. Die vom H&M-Konzern in
Deutschland genutzten Kennzeichen sind
als Marken beim DeutschenPatent- und Markenamt,
beim Harmonisierungsamt für
den Binnenmarkt und der WIPO geschützt.
Die Folge des Markenschutzes ist,
dass dem H&M-Konzern an den
von ihr genutzten und als Marke geschützten
Kennzeichen ein absolutes Recht zusteht,
so dass sie Unterlassungsansprüche
gegen jedermann hat,
der eine identische oder ähnliche Bezeichnung für
identische oder ähnliche Waren oder
Dienstleistungen verwendet und
dadurch die Gefahr von Verwechslung herruft,
einschließlich der Gefahr,
dass das Zeichen mit der Marke in Verbindung
gebracht wird (§§ 4, 14 Abs. 2 Nr. 1und 2 MarkenG).
Der Markenschutz berechtigt ferner zur Geltendmachung
von Auskunfts- undSchadenersatzansprüchen.
Schließlich sind die bekannten Marken vor
Beeinträchtigung von deren
Wertschätzung und Unterscheidungskraft geschützt.
Eine wie auch immer ausgestaltete Nutzung
der Marken ohne Zustimmung des
H&M-Konzerns ist daher nicht möglich.
Die Richtlinie des Konzerns ist, dass an den zu
Gunsten des H&M-Konzernsgeschützten Marken
Dritten keine Nutzungsberechtigung gewährt wird.
Mit freundlichen Grüßen
H & M Hennes & Mauritz B.V. & Co. KG
Ulrike Edler